Rund 170.000 Wohnungseinbrüche mit einem Gesamtschaden von 530 Millionen Euro. Das ist die traurige Bilanz von 2015. Ein Jahr später sank die Zahl der Einbrüche um zehn Prozent. Dennoch kein Grund zur Entwarnung, zumal die Aufklärungsquote bundesweit unter 20 Prozent liegt.
Sicherung und Abschreckung
Ein Einbruch ist nicht nur mit materiellem Schaden verbunden. Für viele Betroffene hat der Eingriff in die Privatsphäre auch psychische Folgen. Geschlossene Fenster, Sicherheitsschlösser und die Ausstattung mit IP Kameras sind bewährte Maßnahmen gegen Einbrecher. Gerade IP Kameras können sowohl für die Überwachung eines Grundstücks als auch für die Wohnungssicherung eingesetzt werden. Die Netzwerkkameras können Diebe abschrecken. Im Fall des Falles helfen die Aufzeichnungen bei der Ergreifung der Täter.
Was nach einem Einbruch zu tun ist
Ein Einbruch hat unterschiedliche Folgen. Nur wenige wissen, was im Einzelnen zu tun ist. Natürlich steht an erster Stelle, umgehend die Polizei zu rufen. Das ist insofern wichtig, da die Versicherung den Fall nur akzeptiert, wenn eine Strafanzeige erfolgt ist. Wer bei seiner Ankunft merkt, dass die Wohnung aufgebrochen wurde, sollte vorsichthalber draußen warten und die Polizei mit dem Handy informieren. Der Einbrecher könnte sich noch in der Wohnung aufhalten. Wenn ersichtlich ist, dass der Täter bereits das Weite gesucht hat, sollte in der Wohnung nichts verändert werden.
Stehlgutliste für Polizei und Versicherung
Wenn sich die erste Aufregung gelegt hat, sollte der Betroffene sich rasch einen Überblick über die gestohlenen Wertgegenstände verschaffen. Es wird eine sogenannte Stehlgutliste angefertigt. Sie wird der Polizei vorgelegt. Jeder angezeigte Einbruch wird bei der Polizei unter einem Aktenzeichen geführt. Stehlgutliste und Aktenzeichen dienen bei der Hausratversicherung als Nachweise, dass der Einbruch angezeigt wurde.
In der Regel schickt die Versicherung danach einen Schadensgutachter vorbei. Das kann bis zu zwei Wochen dauern. Der Betroffene kann unterdessen gestohlene Gegenstände nachkaufen. Beschädigte Schlösser müssen umgehend ausgetauscht werden. Für alles, was gekauft wurde, sollten unbedingt die Belege aufgehoben werden.
Fotos und Kaufbelege als Beweise
Versicherungen sind misstrauisch und wollen für die auf der Stehlgutliste angegebenen Gegenstände Kaufbelege oder Fotos sehen. Unter Umständen genügen eidesstattliche Erklärungen von Personen, denen die Wohnung bekannt ist. Wer es mit Einbrechern zu tun hatte, die der Wohnung Schäden zugefügt haben, kann nur hoffen, dass er eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, die auch bei Vandalismus schützt. Insgesamt ist wichtig, dass bei Abschluss einer Hausratversicherung alle Wertgegenstände voll umfänglich abgedeckt sind.